
Dr. iur. Andrea Grischott-Domanig
Rechtsanwältin
Dr. Andrea Grischott-Domanig ist eine erfahrene Rechtsanwältin, die sich auf die Fachgebiete Bau- und Immobilienrecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht sowie Vertragsrecht spezialisiert hat. Sie begleitet ihre Klientinnen und Klienten mit juristischer Präzision und strategischem Fingerspitzengefühl – sei es beratend oder in streitigen Verfahren. Ihr Anspruch: tragfähige, praxistaugliche Lösungen, die nicht nur rechtlich überzeugen, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.
Juristische Exzellenz mit fundierter akademischer Basis
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich (lic. iur. 2010) und dem Erwerb des Anwaltspatents (2012) schloss Andrea Grischott-Domanig im Jahr 2015 ihre Promotion zur Dr. iur. an der Universität Zürich erfolgreich ab. Ihre Dissertation zeugt von wissenschaftlicher Tiefe und analytischer Schärfe – Qualitäten, die sie auch in ihren Berufsalltag einbringt.
Berufliche Stationen – Erfahrung, die Vertrauen schafft
Ihre berufliche Laufbahn begann Andrea Grischott-Domanig in einer führenden Zürcher Wirtschaftskanzlei, in der sie während zehn Jahren tätig war – zuletzt als Partnerin mit Schwerpunkt im privaten und öffentlichen Baurecht. 2022 folgte der Schritt in die Selbstständigkeit: Mit der Gründung der Anwaltskanzlei Grischott-Domanig AG erfüllte sie sich den Wunsch, ihre eigene Philosophie von moderner und lösungsorientierter Anwaltstätigkeit zu verwirklichen.
Zulassung und Tätigkeitsbereich
Andrea Grischott-Domanig ist im Anwaltsregister des Kantons Thurgau eingetragen und vor allen Schweizer Gerichten und Behörden zugelassen. Mit ihrem fundierten Fachwissen, ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem Engagement bietet Andrea Grischott-Domanig juristische Unterstützung auf höchstem Niveau. Sie vertritt ihre Klientschaft mit fachlicher Tiefe, persönlichem Einsatz und einem klaren Fokus auf nachhaltigen Erfolg.
Sprachen
Deutsch
Englisch
Kontakt
+41 52 724 26 26
andrea.grischott@grischott-domanig.ch
Spezialisierte Rechtsgebiete
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Tipps und Tücken bei der Gestaltung des TU-Werkvertrags
WEKA, Bau- und Immobilienrecht Newsletter vom 8. September 2021
Mehr Zeit, um Baumängel zu rügen
NZZ vom 3. Mai 2021
Bauen auf Altlasten birgt rechtliche Tücken
NZZ vom 19. Oktober 2020
Revision der ZPO – Aktueller Stand der Vorlage und Überblick über die geplanten Änderungen
Jusletter 17. Juni 2019
Bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Wirtschaftlichkeit im Pflegerecht
Pflegerecht 2/2016, S. 101 ff.
Pflegezusatzversicherung – Notwendigkeit oder Luxus?
Pflegerecht 4/2015, S. 194 ff.
Abgrenzung zwischen Grund- und Zusatzversicherung im Bereich der Pflegeleistungen
Diss. Zürich 2015
Fristwahrung und Klageänderung im paulianischen Anfechtungsverfahren
Jusletter vom 8. November 2010
Hauspflege vs. Heimpflege – Wirtschaftlichkeitsgebot
HILL 2013, Nr. 115